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08.06.11 - Schönheitsoperation als „tätlicher Angriff“
Kassel – Eine ungenügende ärztliche Aufklärung besonders bei Schönheitsoperationen kann einen Anspruch auf staatliche Opferentschädigung nach sich ziehen. Das entschied am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Es erkannte damit erstmals einen ärztlichen Kunstfehler als Fall für das Opferentschädigungsgesetz an. (Az: B 9 VG 1/09 R) Strafrechtlich wird jede Operation, für die die Einwilligung „erschlichen“ wurde, als vorsätzliche Körperverletzung gewertet. Das BSG nahm den Streit daher zum Anlass, seine Rechtsprechung zum „tätlichen Angriff“ fortzuentwickeln. Danach führt eine unzureichende Aufklärung nicht immer zu einem Anspruch auf Opferentschädigung.
© Deutsches Ärzteblatt 26.05.11 - Aufklärungsbögen für die FaltenunterspritzungZwar stellt jeder Hersteller von Materialien für die Faltenunterspritzung eigene Aufklärungsbögen zur Verfügung, die ganz speziell auf das jeweilige Produkt abgestimmt sind, aber es gibt auch "neutrale" Aufklärungsformulare der Firma DIOMED. Hier der Link: http://shop.thieme-compliance.de/4DCGI/SUArt/2DE8/02545354098055 Folgende Titel stehen zur Verfügung:
Von einer Behandlung ohne vorherige Anamnese und entsprechende Dokumentation ist dringend abzuraten. Autor: Joachim Matys 19.05.11 - DGPRÄC warnt vor Unfallgefahren beim GrillenSehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
kaum locken die ersten Sonnenstrahlen ins Freie, beginnt die Grillzeit. Trotz vielfältiger Grillalternativen ist die Begeisterung für das offene Grillfeuer ungebrochen. Doch Vorsicht – hier lauern Gefahren, die es zu beachten gilt, damit aus dem beliebten Vergnügen kein Dauerschaden wird. Jahr für Jahr werden immer wieder 4000 – 5000 Grillunfälle gezählt, warnt die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC). Die häufigste Ursache für diese vermeidbaren Verbrennungsschäden ist der unsachgemäße Umgang mit sogenannten Brandbeschleunigern, die zum schnellen Anheizen dienen sollen. Werden Spiritus, Alkohol oder gar Benzin auf die teils schon glühenden Kohlen gegossen, kommt es zur Verpuffung mit explosionsartiger Wirkung und Temperaturen über 1000 Grad. Insbesondere Kinder sind gefährdet, die von der Faszination des Feuers angezogen werden und die Gefahren nicht kennen. Unter Beachtung einiger wesentlicher Kriterien lässt sich das Risiko für Grillunfälle drastisch verringern, rät Prof. Dr. Henrik Menke vom Zentrum für Schwerbrandverletzte Hessen am Klinikum Offenbach. Hierzu zählen: s die Verwendung eines standsicheren Grillgerätes, s nur zertifizierte Grillanzünder aus Feststoff einsetzen, niemals Brandbeschleuniger wie flüssigen Spiritus, Alkohol oder gar Benzin, s keine flatternde oder leicht entzündliche Kleidung tragen, s Vorsicht im Umgang mit Feuer in alkoholisiertem Zustand, s Kinder in ausreichendem Abstand und niemals ohne Aufsicht am Grill lassen, s die verbleibende Glut bis zum Ausbrennen oder Löschen unter Aufsicht haben, s für alle Fälle eine Löschdecke, Sand oder einen Feuerlöscher bereithalten, s brennendes Fett niemals mit Wasser löschen, sondern ersticken (s.o.)
Kommt es trotz allem zu Verbrennungen … s … kleinere Verbrennungen sofort für 10-15 Minuten mit kühlem Leitungswasser kühlen, s … bei aufgetretenen Brandverletzungen den Arzt aufsuchen, s … größere Brandverletzungen oder Verbrennungen an schwierigen Regionen, wie Gesicht oder über Gelenken, sollten in spezialisierten Verbrennungszentren behandelt werden Weitere Informationen zu Verbrennungszentren in Ihrer Nähe finden Sie unter: http://www.dgpraec.de/verbrennung/ Mit freundlichen Grüßen Kerstin van Ark, ********************************************** Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven Langenbeck-Virchow-Haus Tel.: 030/28 00 44 50 Internet: www.dgpraec.de 19.05.11 - Ali Baba und Botox, Hyaluronsäure, etc.Anbei ein interessanter Link zu diversen "Einkaufsmöglichkeiten" für Hyaluronsäure, Botox, etc. Hier kann man "Geschäftsverbindungen" knüpfen, einfach nur "stöbern" oder schlichtweg nur staunen, was es hier so alles gibt..! 10.05.11 - Sanofi Aventis und Deutsche Post DHL sind die Award-Gewinner des diesjährigen IIR Web 2.0-Kongress www.web2.0-kongress.de.......Mit digitaler Marketingstrategie "Falten bekämpfen Mit Viscontour von Sanofi Aventis" wird eine kleine, unbekannte Kosmetikmarke ausgezeichnet. Mit einem kleinen Budget ist Viscontour angetreten, um zum Geheimtipp in der Faltenbekämpfung zu werden. Die Aktion war für Sanofi Aventis ein Startschuss zum Aufbau einer Social Media Intelligence für das Produktmarketing, erklärt Ingo Floren, Head of Digital Business bei Sanofi Aventis Deutschland. Für den Produktlaunch von Viscontour Serum Cosmetic wurde eine dedizierte digitale Marketingstrategie entwickelt, die durch klassische Kommunikationskanäle unterstützt wurde. "Dadurch konnte die Brand Awareness messbar gesteigert werden", so Floren. Ein weiterer Baustein der digitalen Strategie war die Facebook-Fanpage http://www.facebook.com/viscontour. Hier findet ein offener Dialog zwischen Marke und Zielgruppe statt und es konnte eine Community-of-interest aufgebaut werden. "Besonders wichtig war die Erkenntnis, dass wir viel über die Produktakzeptanz in der avisierten Zielgruppe lernen, zum Beispiel auch durch Rekrutierung von Produkt-Testerinnen", führt Floren aus. Eine passgenaue Zielgruppenansprache, ein individueller Redaktionsplan mit relevantem Content für die Zielgruppe, viele verteilte Samples und der Wettbewerb "werde ViScout" haben es geschafft, dass Viscontour ein Renner wurde. Jury-Laudator Prof. Drüner zu Viscontour "Social Media ist die Chance für kleine Marken mit geringen Budgets, erfolgreich Buzz zu erzeugen", so liest man es immer wieder. Doch in den Best Practice Cases sind die Kleinen in der Regel nicht vertreten - die großen Marken mit den großen Budgets haben es auch in Social Media nun einmal leichter. Wenn eine komplett unbekannte Kosmetikmarke mit entsprechend geringem Budget den Weg in Social Media wagt, dann verdient das Respekt. Wenn sie es schafft, mit Kreativität, konsequenter Relevanz in der redaktionellen Betreuung und vor allem mit der Verteilung von Proben echte Fans zu gewinnen, dann müssen echte Überzeugungstäter am Werk sein und wenn hinter der Marke dann auch noch ein pharmazeutischer Großkonzern steckt - die eher Angst vor Social Media haben - dann kann man von Wagemut reden. Viscontour ist mit seinem Facebook Auftritt angetreten, die Welt von der hervorragenden Wirkung von Hyaluronsäure zu überzeugen. Fast 1.400 Fans sind gewonnen - wir sind gespannt wie es weiter geht! Quelle:http://www.presseportal.de/pm/6625/2023561/euroforum_deutschland_se?search=Hyalurons%E4urePressekontakt: Claudia Büttner Leiterin Presse/Internet IIR Technology - ein Geschäftsbereich der EUROFORUM Deutschland SE Prinzenallee 3 40549 Düsseldorf Tel.: +49 (0) 211/96 86- 3380 Fax: +49 (0) 211/96 86- 4380 E-Mail: presse@euroforum.com Internet: www.iir.de/technology http://twitter.com/ClaudiaBuettner https://www.xing.com/profile/Claudia_Buettner 09.05.11 - München: Falsche Ärztin setzt SpritzenMünchen - Es ist der Horror vieler Patienten: Von einer falschen Ärztin behandelt zu werden. In München wurde jetzt eine 49-Jährige verhaftet, die ohne die erforderlichen Qualifikationen Spritzen setzte. Anlass der Ermittlungen der Münchner Kriminalpolizei war eine Nachfrage einer Kundin bei einem Münchner Ärzteverband bezüglich einer ärztlichen Zulassung einer 49-jährigen Frau. Trotz mehrerer schriftlicher Aufforderungen, legte die angebliche Ärztin die erforderlichen Unterlagen nicht vor. Auch ein im Internet eingestellter Lebenslauf wies Unregelmäßigkeiten auf. Daraufhin erfolgte bei der Staatsanwaltschaft München eine Anzeige wegen unerlaubter Titelführung und des Verdachts auf unerlaubte Heilkundeausübung. Das Fachkommissariat führte am Freitag, 8. April, bei der 49-jährigen Münchnerin eine Durchsuchung durch. Es konnten Schulungsunterlagen über eine Referententätigkeit vor Ärzten, zahlreiche Spritzen und elektronische Speichermedien festgestellt werden. Die Beschuldigte war in ihrer Vernehmung geständig. Sie hatte nie eine medizinische Ausbildung abgeschlossen und sich das Fachwissen über Kurse angeeignet. Daraufhin hatte sie Workshops für Ärzte angeboten und die Methodik der Faltenunterspritzung durch Hyaluronsäure gelehrt. Die Anzahl der durchgeführten Behandlungen und Ärzteschulungen stehen noch nicht fest. mm 25.04.11 - Dürfen Zahnärzte Botox spritzen?Ästhetik und die Tendenz, für die eigene Schönheit gezielte Maßnahmen zu ergreifen, machen auch vor der Zahnmedizin nicht halt. Häufig höre ich die Frage, darf ein Zahnarzt Unterspritzungen mit Hyaluronsäure oder Botox-Injektionen vornehmen? Schon bisher hieß die Antwort: Es kommt auf den Einzelfall an. Jetzt liegt eine neue Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster (Az: 7 K 338/09) vor, die dies noch restriktiver als andere Gerichte handhabt.
Hintergrund: Ob diese Behandlungen von einem Zahnarzt vorgenommen werden dürfen, hängt davon ab, ob es sich dabei um die Ausübung der Heilkunde handelt. Wird dies bejaht, ist zu klären, ob diese Heilbehandlung in den Bereich der Zahnheilkunde fällt und somit von einem Zahnarzt zulässigerweise erbracht werden darf. Der Begriff der Heilkunde ist im Heilpraktikergesetz (§ 1 Abs. 2) definiert als berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen. Handelt es sich bei der Faltenunterspritzung um eine Heilbehandlung, ist diese nur durch Ärzte oder Heilpraktiker durchführbar. Da für die Unterspritzung von Falten anatomische Kenntnisse erforderlich sind und der sichere Umgang mit Spritzen eine weitere Bedingung darstellt, ist diese Behandlung einer Heilbehandlung gleich zu setzen. Diese Subsumtion unter die Heilbehandlung führt dazu, dass nach dem Heilpraktikergesetz Faltenunterspritzungen nur von Ärzten oder Heilpraktikern durchgeführt werden dürfen. Diese Rechtsauffassung wurde bereits 2006 durch das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt. Das Gericht erklärte, dass es sich bei der Faltenbehandlung mittels Faltenunterspritzung durch Hyaluron säure oder auch Botox um Ausübung der Heilkunde nach § 1 des Heil praktikergesetzes handelt (OVG Münster, Beschluss vom 28.04.2006, Aktenzeichen: 13 A 2495/03). Mit dieser Entscheidung untersagte das Gericht einer Kosmetikerin, Falten im Gesichtsbereich zu unterspritzen. Auch der Zahnarzt führt heilkundliche Behandlungen aus. Allerdings besteht hier eine Einschränkung auf den Bereich der Zahnheilkunde. Die Definition der Tätigkeit der Zahnheilkunde ergibt sich aus § 1 Abs. 3 Zahnheilkundegesetz (ZHG). Danach besteht die Ausübung der Zahnheilkunde in der Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Bereits im Jahre 1998 hat das OLG Zweibrücken ausgeführt, dass sich die medizinischen Maßnahmen eines Zahnarztes auf diese Körperregionen und die dort auftretenden Krankheiten beziehen müsse/dürfe. Hierbei sei ein (begleitender) Übergriff auf die Gesichtsoberfläche nicht zu beanstanden (OLG Zweibrücken, Urteil vom 21.08.1998, MedR 1999, 219). Seit dem wurde gestritten, wie weit dieser “begleitende Übergriff auf die Gesichtsoberfläche” reicht. Die Entscheidung des VG Münster vom 19.04.2011 In einer Pressemitteilung wird der entscheidende Richter mit den Worten zitiert: “Man kann sich trefflich darüber streiten, ob Lippen aufgespritzt werden können. Aber alles, was noch weiter vom Mund entfernt ist, falle eindeutig in die Zuständigkeit von Heilpraktikern oder Allgemeinärzten. Nur sie seien zu Schönheits-OPs mit Anti-Falten-Spritzen berechtigt, da gebe es einen klaren Wortlaut des Gesetzes.” Mit diesem Ergebnis wäre es Zahnärzten insgesamt verboten, Botox zu injizieren. Letzte Hoffnung: Die betroffene Zahnärztin kann noch Berufung zum Oberverwaltungsgericht einlegen. Praxistipp: Zahnärzte, die Botox-Behandlungen anbieten, sollten ab jetzt sehr vorsichtig sein und die Behandlung unterlassen, solange keine abschließende Klärung durch eine rechtskräftige Entscheidung in dieser Sache vorliegt. Eine Idee wäre aber, eine Heilpraktikererlaubnis zu erlangen. Damit stellen sich eine Reihe der Probleme nicht. QUELLE: http://blog.lex-medicorum.de/2011/04/20/zahnarzt-botox-spritzen/ 12.04.11 - Hyaluronidase in the correction of hyaluronic acid-based fillers: a review and a recommendation for useBerthold Rzany, Petra Becker-Wegerich, Frank Bachmann, Ricardo Erdmann & Uwe Wollina 25.03.11 - Übernahme von Q-Med durch GaldermaMarch 25, 2011 Compulsory acquisition in Q-Med AB Q-Med AB’s majority shareholder Galderma Holding AB, who owns more than 90 percent of the shares in Q-Med, has requested compulsory acquisition of the remaining shares in Q-Med. This means that Galderma, through a so-called compulsory acquisition procedure, will acquire all the other shareholders’ shares in Q-Med. The compulsory acquisition procedure is handled through a so-called arbitration procedure between Galderma and the other shareholders of Q-Med. All the other shareholders of Q-Med, the so-called minority shareholders, are represented by a so-called trustee. The minority shareholders need therefore not take any actions to safeguard their interests in the compulsory acquisition procedure. The amount that the minority shareholders will receive for their shares in Q-Med, the so-called redemption amount, will be determined in the compulsory acquisition procedure. The minority shareholders will also receive certain interest on the redemption amount. It is not possible to reliably predict the size of the redemption amount. However, it is normally the case that the redemption amount is determined at the price that a majority shareholder paid in a preceding public takeover offer. In Galderma’s public takeover offer, which was completed in March 2011, Galderma paid SEK 79 per share in Q-Med. The redemption amount and interest is paid when the arbitration proceedings have been concluded and the arbitration award has become final. The payment will be effected through Euroclear Sweden (formerly VPC). Euroclear makes the payment firstly to the bank account linked to the securities account in which the shares are registered. If the shares are held thorough a custodian bank the payment is made by the custodian bank. It normally takes about 1-2 years from when the compulsory acquisition procedure was initiated until the final redemption amount and interest can be paid. This would mean that such payment is made sometime between March 2012 and March 2013. Potentially, however, a preliminary redemption amount and interest might be paid already about 6-12 months after the compulsory acquisition procedure was initiated, i.e. sometime between October 2011 and March 2012. Prior to the payment of a preliminary redemption amount, the minority shareholders’ shares in Q-Med will be replaced by a new instrument representing the right to receive the redemption amount and interest. Galderma has notified that it will not buy shares in Q-Med other than through the compulsory acquisition procedure. Quelle/Link: http://www.q-med.com/d4f83a2b-9758-487c-b03b-be3432738692.fodoc 19.01.11 - MD Skin Solutions Introduces Versatile Solution For Wrinkles And Volumizing Ilya Petrou, M.D.Pluryal® from MD Skin Solutions (Luxembourg), a new hyaluronic acid dermal filler offering a one-two punch, has entered the aesthetic market. This next-generation product not only addresses all types of age-related wrinkles, but is also useful for deeper lines where signifi cant volumetric corrections are needed. Quelle/Link:http://digital.miinews.com/display_article.php?id=660551
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